Maskenpflicht ab 5. Primarschulklasse per 1. September 2021

Seit Beginn des neuen Schuljahrs häufen sich generell bei Menschen unter 30 Jahren und entsprechend auch an den Aargauer Schulen die Covid-19-Infektionsfälle. Aufgrund dieser Entwicklung und den Schwierigkeiten beim repetitiven Testen und der Eruierung der positiven Einzelfälle hat der Regierungsrat als Sofortmassnahme eine allgemeine Maskentragpflicht für die Schulen beschlossen. Für den Schulbetrieb gilt ab Mittwoch, 1. September 2021, 06.00 Uhr, eine Maskentragpflicht in allen Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräume) für alle sich dort aufhaltenden Personen. Schülerinnen und Schüler bis und mit 4. Primarschulklasse sind davon ausgenommen. Von der Maskentragpflicht ausgenommen sind Sportunterricht und sportliche Aktivitäten der Schule, wobei Körperkontakt zu vermeiden und auf entsprechende Sportarten zu verzichten ist. Überall dort, wo die Maskentragpflicht aus speziellen Gründen nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel Verpflegung in Mensa, Instrumentalunterricht, medizinische Ausnahmen gemäss Bundesrecht), sind die Abstandsregeln wenn immer möglich einzuhalten.

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